AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRENDS & MORE Eyewear GmbH Fürstenzell

TRENDS & MORE Eyewear GmbH
Gruberfeld 3
94081 Fürstenzell
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Preise
Die in unserer jeweils aktuellen Preisliste genannten Preise sind Nettopreise in EURO ohne
Mehrwertsteuer, ausschließlich Versand und Verpackung. Berechnet werden die zum Zeitpunkt
der Bestellung gültigen Preise aufgrund unserer Verkaufskonditionen. Entgeltminderungen
ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen.
Aktionsware, Ersatzteile und Reparaturen sowie Porto- und Verpackungskosten sind von
der Rabatt- und Bonusgewährung ausgeschlossen. Ebenso können bestimmte Kollektionen
hiervon ausgenommen sein.
§ 3 Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versand- und
Verpackungskosten berechnen wir zu unseren Selbstkosten.
§ 4 Liefer- und Leistungsverzug
a) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, usw. - auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren
Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurücktreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung
frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die
genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich
benachrichtigt.
d) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die
Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
e) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
f) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm
entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der
zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
§ 5 Rechte des Käufers wegen Mängeln
a) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die
Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Produkte.
b) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der
Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantierte Behauptung, dass erst einer
dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
c) Der Käufer muss der Firma Trends & More Eyewear GmbH Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
d) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt
der Verkäufer nach seiner Wahl, dass das mangelhafte Teil zur Reparatur an den Verkäufer
geschickt wird.
e) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
f) Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Pflege entstehen, wird keine Haftung
übernommen, soweit diese Umstände nicht auf ein Verschulden der Trends & More Eyewear
GmbH zurückzuführen sind.
g) Ansprüche wegen Mängeln gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer
zu und sind nicht abtretbar.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der
Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem
Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer
auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen,
damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug -
ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
e) Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Brillenfassungen und Brillengläser
dürfen nur an Endabnehmer, nicht an Wiederverkäufer abgegeben werden. Die Belieferung
von Wiederverkäufern behält sich die Trends & More Eyewear GmbH ausdrücklich selbst
vor.
§ 7 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers wie folgt zahlbar:
• a bzüglich 2 % Skonto bei Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum,
• netto bei Zahlungseingang innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdat um,
• bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren gewährt der Verkäufer 3 % Skonto.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der
erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist
der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem Basissatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren
Schadens durch den Verkäufer ist zulässig. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden,
die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst
oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden,
die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer
ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechterhaltung, Zurückbehaltung und Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung
ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
berechtigt. Zahlungen an Außendienstmitarbeiter sind nur bei Vorlage einer Vollmacht zu
leisten.
§ 8 Warenrücksendungen
Die Trends & More Eyewear GmbH akzeptiert nur Retouren in verkaufsfähigem Zustand,
d.h. die Waren müssen in der Originalverpackung inklusive Zubehör (z.B. Stützscheibe,
Mikrofasertuch, Etui, ggf. Umverpackung) zurück gesendet werden. Einzelfassungen müssen
in den dazugehörigen Polybeuteln retourniert werden. Folgende Gründe für Rücksendungen
werden akzeptiert:
• Materialfehler bei Wareneingang
• Falschlieferung
• Musterrücksendungen
• Rücksendungen nach zwingender vorheriger Absprache mit dem In nen- oder Außendienst
von Trends & More und Verwendung des offiziellen Rücksendeformulars, welches vom
Trends & More-Außendienst zwingend abgezeichnet werden muss.
Die Trends & More Eyewear GmbH bearbeitet ausschließlich Rücksendungen, die innerhalb
von 2 Wochen nach Lieferdatum zusammen mit einer Rechnungskopie eingehen, es sei
denn, dass nachweislich und ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Waren, die außerhalb dieser Frist eintreffen, werden nicht akzeptiert, sondern auf Kosten des
Absenders zurück gesandt. Für Fassungen, die nicht in Originalverpackung inklusive Zubehör
zurück geschickt werden, behält sich Trends & More vor, je nach Aufwand entsprechende
Aufarbeitungskosten zu berechnen. Dies gilt auch, wenn Waren in einem nicht verkaufsfähigen
Zustand retourniert werden. Trends & More behält sich das Recht einer sorgfältigen
Überprüfung der retournierten Waren vor und erstellt Gutschriften bzw. Rückbuchungen
nur für sachliche anerkannte Rücksendungen. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht bei
Materialfehlern bleibt hiervon unberührt. Im Reklamationsfall müssen Grund und fehlerhafte
Stellen genannt und ggf. auch umschrieben werden.
Retouren sind ausschließlich zu senden an:
TRENDS & MORE Eyewear GmbH
Regensburger Str. 34
94036 Passau
Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Rücksenders. Bei eventuellem Verlust ist ein
entsprechender Versandnachweis zu erbringen.
§ 9 Haftung
a) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich
unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit,
jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen
Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie auf sonstige
mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer
garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden
abzusichern.
c) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Abschnitten a) und b) gelten nicht
für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie
bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
d) Soweit die des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Datenschutz
a) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Unkaufrechts finden
keine Anwendung.
b) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist, ist Passau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
c) Die Datenschutzhinweise der Trends & More Eyewear GmbH finden Sie unter:
http://www.trends-and-more.com/datenschutz.html
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: 14.08.2019